Die Veröffentlichung des Rechts ist ein Grundgebot jedes Rechtsstaates. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche Fragen: Wie soll der Staat, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang das Recht veröffentlichen? Reicht es aus, wenn das Recht nur durch Verweisung publiziert wird? Welche Rechte bestehen an Rechtsnormen? Welche Vorschriften müssen überhaupt publiziert werden? Darf es in einem Rechtsstaat 'geheime Erlasse' geben? Wie und wo soll interkantonales Recht veröffentlicht werden? Die vorliegende Arbeit versucht, diese Fragen zu beantworten und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei werden auch verschiedene Sonderfälle einbezogen wie private Normenwerke, Verwaltungsverordnungen, Allgemeinverfügungen oder Pläne. Ein besonderes Kapitel ist den Begriffen des Inkrafttretens und der Rechtsverbindlichkeit unter Berücksichtigung der Frage der Rückwirkung gewidmet. Schliesslich wird kurz auf die Besonderheiten der elektronischen Veröffentlichung von Rechtsdaten und deren gesetzliche Grundlagen eingegangen.