Im Laufe des 18. Jahrhunderts entwickelte sich in Deutschland in der politischen Theorie eine ausgedehnte Diskussion über den Aufbau eines öffentlichen Gesundheitswesens. Vor allem im letzten Drittel des Jahrhunderts entstand in diesem Zusammenhang eine besondere Literaturgattung, die sich als medizinische Polizei oder Medizinalpolizei bezeichnete. In einer immensen Zahl von Lehrbüchern, Einzelschriften und Aufsätzen kritisierten vor allem akademisch gebildete Ärzte den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung und plädierten in zunehmendem Maße für eine Gesundheitsvorsorge durch den Staat, dem sie zu diesem Zweck weitgehende Befugnisse einräumten. Den in diesem umfangreichen Quellenkorpus entwickelten gesundheitspolitischen Konzepten hat die rechtshistorische Literatur bislang kaum Beachtung geschenkt. Diese Arbeit trägt dazu bei, diese Forschungslücke zu schließen. Ihr Ziel besteht darin, die zeitgenössische Theorie der Medizinalpolizei in Deutschland von der zweiten Hälfte des 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts darzustellen und zu analysieren. Dabei werden die Motive für diese Bestrebungen sowie die Strömungen innerhalb dieser Theorie untersucht und nach der Bedeutung des medizinalpolizeilichen Programms für den Staatsbildungsprozess des 18. und 19. Jahrhunderts gefragt.