Mit der Datenbank "Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst" aus dem renommierten Werk "Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" erhalten Praktiker im öffentlichen Dienst die bestmögliche Unterstützung für rechtssichere Entscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Vorschriften des TVöD und des TV-L werden grundsätzlich gemeinsam kommentiert. Die Abweichungen werden einander synoptisch gegenübergestellt und jeweils individuell erläutert. Der Kommentar verfolgt konsequent die Linie der Rechtsprechung. Die Datenbank enthält des Weiteren kommentierte Überleitungstarifverträge, neue und fortgeltende Tarifverträge, Spartentarifverträge und Sonderregelungen. Gut das man auch digital auf diesen hochwertigen Kommentar zugreifen kann. Die besonderen praktischen Vorzüge der der Datenbank: - Aktualität durch regelmäßige Online-Updates – ohne dass Sie tätig werden müssen, - schnelle, intuitive Recherche und Verfeinerung der Rechercheergebnisse durch Setzen von Filtern, - einfaches Weiterverarbeiten der Rechercheergebnisse durch Herunterladen und Ausdrucken, - mobil einsetzbar, - Newsletter mit wichtigen Informationen zu Neuerungen und Änderungen, - preiswerte Mehrfachlizenzen.