Die Datenbank „Das Recht des Öffentlichen Dienstes” bietet umfassenden und besonders komfortablen Zugriff auf alle notwendigen Informationen zum gesamten Recht des Öffentlichen Dienstes. Sie basiert auf drei Säulen: - der Großkommentar „Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD)” für schnellen und komfortablen Zugang zu allen relevanten Texten und wichtigen Entscheidungshilfen: fundierte Kommentierungen sowie kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Literatur, - zahlreiche Einzelwerke zu dienstrechtsbezogenen Themen, - die renommierte Fachzeitschrift „Die Personalvertretung”. Je nach beruflicher Ausrichtung, ob Generalist oder Spezialist, entscheiden sich Praktiker für das Gesamtdatenbankangebot oder für einzelne Rechtsgebiete in Modulform, so z.B. das Modul „Besoldungsrecht“. Das Besoldungsrecht ist stark von der Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und in erheblichem Umfang auch der Instanzgerichte geprägt. Geregelt ist dieses Rechtsgebiet durch Bundes- und Landesbesoldungsgesetze, weitere Bundesgesetze und besoldungsrechtliche Verordnungen des Bundes sowie Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben des Bundes. Das Modul „Besoldungsrecht“ erleichtert den Umgang mit dieser komplexen Materie und ihren vielschichtigen Rechtsproblemen. Es bietet die folgenden Titel: - Die Personalvertretung¸ Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen - Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Besoldungsrecht