Jährlich werden in Deutschland ca. 1.000 künstliche Befruchtungen mittels Spendersamen durchgeführt (sog. heterologe künstliche Befruchtung). Den daran beteiligten Personen ist zumeist nicht bewusst, welches rechtliche Risiko – insbesondere der Samenspender – mit der Zeugung eines Kindes auf diesem Wege eingeht. Die Studie beschäftigt sich zuvörderst mit den Möglichkeiten der zivilrechtlichen Haftungsfreistellung des Samenspenders und stellt als alternatives Lösungsmodell eine sog. „rechtsfolgenlose Vaterschaftsfeststellungsklage" vor. Darüber hinaus behandelt die Arbeit weitere im Zusammenhang mit einer Samenspende auftretenden rechtlichen Probleme (Zulässigkeit der Samenspende, Einführung einer anonymen Samenspende, Zulässigkeit heterologer reproduktionsmedizinischer Verfahren bei allein stehenden Frauen und Frauen in lesbischen Beziehungen) und zeigt die lege lata bestehenden Wertungswidersprüche auf und löst sie.