Als Produzent der «Ware» Recht verlangt der Staat von allen Bürgern, daß sie die von ihm geschaffenen Gesetze beachten und ihren Regelungen Folge leisten. Dazu muß er sicherstellen, daß der einzelne den Inhalt der Rechtsnormen zur Kenntnis nehmen kann. Gesetze müssen daher vom Staat selbst veröffentlicht werden und jedermann zugänglich sein. Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Auswirkungen der relativ neuen Möglichkeiten des Internets auf die Publizität der Rechtsnormen. Untersucht wird dabei die Frage einer Publikationspflicht für den Staat. Außerdem werden die Spielräume ausgelotet, die der Staat bei der Ausgestaltung des Online-Zugangs zum Recht besitzt. Dabei wird auch geklärt, inwieweit er sich durch die Publikation an der Verwertung des Rechts als Wirtschaftsgut beteiligen und für den Abruf der Informationen Entgelte verlangen darf.