Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern, ehrenamtlichen Richtern und Zeugen im deutschen Justizwesen. Es legt die Honorarsätze für gerichtliche Tätigkeiten fest, einschließlich Fahrtkosten, Auslagen und Verdienstausfallentschädigungen. Das JVEG stellt sicher, dass diese Personengruppen angemessen für ihre Dienstleistungen entschädigt werden, und bietet eine rechtliche Grundlage für deren Abrechnung.