Die Verfassung von Berlin ist das grundlegende Rechtsdokument des Landes Berlin und legt die politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Hauptstadt fest. Sie definiert Berlin als Bundesland und regelt die Organisation der Landesregierung, des Abgeordnetenhauses und der Verwaltung. Zudem enthält sie Bestimmungen zu Grundrechten, demokratischer Teilhabe, kommunaler Selbstverwaltung sowie zur Stellung Berlins als Stadtstaat. Ein besonderer Fokus liegt auf sozialen Rechten, Kulturförderung und dem besonderen Status Berlins als ehemalige geteilte Stadt.