Das Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) regelt den Strafvollzug in Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen. Es enthält Vorschriften zu den Rechten und Pflichten von Gefangenen, den Haftbedingungen, der Resozialisierung sowie zum Disziplinarwesen. Das Gesetz legt zudem fest, wie der Strafvollzug human und an den individuellen Bedürfnissen der Gefangenen ausgerichtet werden soll, um deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.