
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) ist eine zentrale Verordnung des deutschen Tierschutzrechts. Sie konkretisiert die Vorgaben des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Hühnern, Puten, Schafen und Ziegen. Ziel der Verordnung ist es, das Wohlbefinden und die artgemäße Haltung von Nutztieren sicherzustellen und Leid, Schäden oder Schmerzen zu vermeiden.