
Das Landesgleichstellungsgesetz Rheinland‑Pfalz (LGG) fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes. Es schreibt u. a. geschlechtergerechte Stellenausschreibungen, Frauenförderung in unterrepräsentierten Bereichen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Fortbildung, paritätische Gremienbesetzung und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten fest.