Behinderungsbedingte Aufwendungen sind oft hoch. Durch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen beteiligt sich der Fiskus daran. Es gibt zwei Wege der steuerlichen Entlastung: Entweder setzen Sie je nach Grad der Behinderung (GdB) für Ihre typischen behinderungsbedingten Kosten einen Behinderten-Pauschbetrag an und machen zusätzlich atypische behinderungsbedingte Kosten geltend. Oder Sie berücksichtigen stattdessen alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten in tatsächlicher Höhe als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art. Was günstiger für Sie ist, können Sie mithilfe dieses Beitrags selbst ermitteln. Wir sagen Ihnen, welche Kosten abziehbar sind und welche Nachweise Sie benötigen. Zu nennen sind hier insbesondere Fahrtkosten und weitere Kosten rund um den Pkw sowie Kosten für behindertengerechtes Wohnen, Begleitung im Urlaub, Kuren und Krankheit. Außerdem erfahren Sie hier, welche Steuervergünstigungen Sie beanspruchen können, wenn Ihr Kind behindert ist.