Nicht nur Gesetze und Verordnungen haben entscheidenden Einfluss auf die Vertragsgestaltung und den Schriftverkehr am Bau, sondern auch aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen. So sind die Kosten für Baumaterial in den vergangenen Monaten stark gestiegen und werden es auch weiter tun. Diese Kostensteigerungen lassen sich in laufenden Vertragsverhältnissen nicht ohne Weiteres an den Auftraggeber weitergeben. Stehen Verträge hingegen vor dem Abschluss, sollte man auf jeden Fall Preisgleitklauseln vereinbaren, um die Erhöhung der Kosten einzugrenzen. Darüber hinaus wird allen Bau- und Planungsunternehmen dringend empfohlen, in ihren Angeboten und neuen Verträgen ausdrücklich festzuhalten, dass keine Gewähr für die übliche, zügige und fristgerechte Arbeitsleistung übernommen werden kann. Ebenso ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe nicht zu akzeptieren. Damit auch in Zukunft alle Bau- und Planungsleistungen rechtssicher abgewickelt werden können, müssen Verträge und Vereinbarungen immer an sich ändernde äußere Bedingungen als auch an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Die "Bauverträge und Baubriefe" bieten dazu mit anwaltlich geprüften Musterbriefen, Vertragsvorlagen und Musterklauseln nach neuem BGB 2018, VOB 2019 und HOAI 2021 die optimale Unterstützung.