Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Diese sind in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben. Die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluss von fast allen Ländern der Welt. Die Kinderrechte gelten also weltweit für alle Kinder. Am 20. November 1989 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Übereinkunft über die Rechte von Kindern geschlossen. Bis heute haben 196 Länder zugestimmt, dass die Kinderrechte in ihrem Land umgesetzt werden. Das sind alle Länder, bis auf die USA. Die deutsche Bundesregierung hat am 5. April 1992 den Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Seitdem sind die Kinderrechte auch offiziell in Deutschland gültig. Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus insgesamt 54 wichtigen Abschnitten, man nennt sie „Artikel“. 41 davon benennen einzelne Rechte für Kinder. Die anderen 13 Artikel erläutern, was die Staaten alles tun müssen, um diese Rechte durchzusetzen. Die Kinderrechte lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen: • Rechte, die Kinder fördern sollen, • Rechte, die Kinder schützen sollen und • Rechte, die dafür sorgen sollen, dass Kinder sich beteiligen können – in der Familie, der Gesellschaft und in anderen Bereichen.