Das rechtswissenschaftliche Studium – so sieht es das Deutsche Richtergesetz in § 5a Abs. 3 vor – beinhaltet die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen. Zu diesen Schlüsselqualifikationen zählt die Gesprächsführung, insbesondere das Beratungsgespräch. Eben dafür möchte dieses Buch Hinweise geben. Das vorliegende Buch richtet sich zunächst an Studierende und Referendare und soll diesen Hilfestellung geben, Beratungsgespräche richtig zu führen. Daneben wird auch der erfahrene Praktiker in dem Werk Anregungen und Tipps finden, die ihm in der praktischen Arbeit nützlich sind. Schließlich stellt sich für Ausbilder von Studenten, Referendaren und jungen Rechtsanwälten die Frage, wie die Schlüsselqualifikation „Beratungskompetenz“ vermittelt werden kann. Auch darüber will dieses Buch Auskunft geben.