Für Arbeitnehmer gibt es viele Gründe, einen Wagen des Arbeitgebers zu nutzen: Das können praktische Erwägungen sein, beispielsweise bei Außendienstmitarbeitern. Ein Dienstwagen bindet zudem gute Kräfte ans Unternehmen oder ist eine Alternative zur Gehaltserhöhung. Darf ein solcher Pkw auch für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, handelt es sich um einen sogenannten geldwerten Vorteil. Entsprechend müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Punkte bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer beachten.