Der Gesetzgeber schuf 2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbHG und zur Bekämpfung von Missbräuchen in § 16 Abs. 3 GmbHG die Möglichkeit, gutgläubig GmbH-Geschäftsanteile zu erwerben. Die vorliegende Arbeit zeigt nach einem kurzen historischen Abriss die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des § 16 Abs. 3 GmbHG zu den gängigen gutgläubigen Erwerbstatbeständen des Zivilrechts auf. Nach kurzer Darstellung des aktuellen Sach- und Streitstandes werden für die praxisrelevanten und teils in der Literatur und Rechtsprechung höchst strittigen Probleme des gutgläubigen Erwerbs von GmbH-Geschäftsanteilen neue Lösungsansätze aufgezeigt. Ergänzend werden die Vorschrift und ihre Problemfelder funktional mit dem englischen und europäischen Recht verglichen.