Der Erbrechtspraktiker ist nicht selten vor die Frage gestellt, ob sich künftige erb- und pflichtteilsrelevante Umstände vor dem Erbfall, also noch zu Lebzeiten des Erblassers, klären lassen. Nicht nur das Gesetz sieht dafür Regelungen vor, sondern auch die Rechtsprechung hat darüber hinaus einige Grundsätze entwickelt. Behandelt werden • Der Erbschaftsvertrag unter künftigen gesetzlichen Erben mit Formulierungsbeispielen • Auskunftsansprüche über die eigene Abstammung • Klärung pflichtteilsrelevanter Fragen vor dem Erbfall • Feststellungen zur Geschäfts- und Testierfähigkeit des Erblassers zu dessen Lebzeiten • Prozessuale Sicherung im selbständigen Beweisverfahren • Feststellungsklage zur Wirksamkeit eines Testaments zu Lebzeiten des Erblassers • Rechte des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls, Ausschlagung der Nacherbschaft, Verfügung über das Nacherbenanwartschaftsrecht • Einvernehmliche Beendigung eines Vor- und Nacherbenrechtsverhältnisses und dessen Abwicklung im Erbscheins- und Grundbuchverfahren mit Formulierungsbeispielen.