
Die Arbeit leitet aus der in Deutschland herrschenden rechtstheologischen Ansicht zur Grundlegung des katholischen Kirchenrechts Merkmale für ein spezifisches Konfliktverständnis ab und stellt fest, dass diese Einfluss auf die Gestaltung des Verfahrens der kollektiven Arbeitsrechtsetzung der verbandlichen Caritas in Deutschland haben. Dabei wird insbesondere dargelegt, dass der spezifische Umgang mit kollektivarbeitsrechtlichen Konflikten Folge des ermittelten Konfliktverständnisses ist. Verschiedene im Verfahren identifizierte Aspekte alternativer Konfliktlösung dienen dabei nicht in erster Linie der Ermächtigung der Parteien, sondern bilden das spezifische, rechtstheologische – und nach hier vertretener Auffassung verengte – Konfliktverständnis ab.