Alle Anforderungen an die Unterweisung von Mitarbeitern leicht und schnell umgesetzt! Die meisten Arbeitsunfälle haben ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten. Daher gilt es, Unfälle oder Störfälle zu vermeiden und beim Verhalten der Mitarbeiter anzusetzen. Dem hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 12 Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen. Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen (wie z. B. SiFa oder Betriebsarzt) unterweisen zu lassen. Weitere Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus: § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten § 4 DGUV Vorschrift 1 § 12 Betriebssicherheitsverordnung § 4 Lasthandhabungsverordnung § 3 PSA-Benutzungsverordnung § 14 Gefahrstoffverordnung Im Arbeitsschutz spielt die Unterweisung daher eine ganz zentrale Rolle. Mit der Software „Unterweisung direkt“ können Verantwortliche im Arbeitsschutz ihre Mitarbeiter einfach und schnell unterweisen und damit ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.