Bei der österreichischen Bergrechtsreform in der Mitte des 19. Jahrhunderts war regierungsseitig vorgesehen, im neuen Berggesetz als Spezialrecht nur noch die eigentlichen Bergbauangelegenheiten zu regeln. Das Hüttenwesen sollte unter das allgemeine Gewerberecht fallen. Dieser Aufsatz beleuchtet die Hintergründe und die Einwendungen der Industriellen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.